Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

1. Lieferung von Hard- und Softwareprodukten, Rechte an den Softwareprodukten
1.1 Marienhaus Dienstleistungen GmbH - nachfolgend MHDL genannt -  liefert dem Kunden die Produkte. Die Installation und Inbetriebnahme der Produkte obliegen dem Kunden. Die Installation erfolgt durch MHDL, wenn dafür vom Kunden ein bestätigter, schriftlicher Auftrag vorliegt.

1.2 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den dafür freigegebenen Zielsystemen zu nutzen. Ist keine besondere Nutzungsart vereinbart, dürfen die Softwareprodukte mit derselben Softwareseriennummer nur auf einer Systemeinheit gespeichert werden.

1.3 Der Kunde wird die Softwareprodukte ohne schriftliche Zustimmung von MHDL weder übersetzen noch bearbeiten.

1.4 Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, daß die Softwareprodukte und deren Dokumentation nicht ohne eine vorherige, schriftliche Zustimmung von MHDL vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2. Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung
2.1 Das Eigentum an den Hardwareprodukten geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

2.2 Bei Mängel an den Geräten oder am Datenträgermaterial, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (gerechnet ab Lieferung) infolge eines vor der Lieferung liegenden Umstandes auftreten (z.B. Konstruktions- oder Materialfehler, Fehlen zugesicherter Eigenschaften), leistet MHDL nach ihrer Wahl durch Instandsetzung oder Neulieferung Gewähr.

2.3 Bei Softwareproduktfehlern, d. h. Abweichungen von der festgelegten Programmspezifikation, die innerhalb der umseitig genannten Gewährleis-tungsfrist (gerechnet ab Überlassung) infolge eines vor der Überlassung liegenden Umstandes auftreten, umfaßt die Gewährleistung für Softwareprodukte von MHDL die Fehlerdiagnose und die Fehlerbeseitigung. Die Beseitigung von Fehlern erfolgt durch Überlassung eines neuen Korrektur-/ Änderungsstandes.

2.4 Gelingt die Mängelbeseitigung an den Hardwareprodukten nicht oder wird ein Softwareproduktfehler nicht innerhalb angemessener Frist entweder beseitigt oder in einer dem Kunden zumutbaren Weise umgangen, bleibt das Recht des Kunden zur Preisherabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages unberührt.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise für den Kauf der Hardware und die Nutzung der Softwareprodukte sowie andere nicht laufend zu zahlende Preise werden fällig, unverzüglich nachdem die Lieferung oder Leistung erbracht und die Rechnung dem Kunden zugegangen ist.
3.2 Neben den vorgenannten Preisen stellt MHDL zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen gesondert in Rechnung: - die Diagnose und das Beseitigen von Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch sonstige von MHDL nicht zu vertretende Umstände entstanden sind, - vom Kunden gewünschte Service-, Aufstellungs-, Beratungs-, Software-Engineerings- und sonstige Unterstützungsleistungen, - Reisezeiten und -kosten.

4. Haftung von MHDL
4.1 Weitergehende als die in den bisherigen sowie nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn sowie wegen irgendwelcher Schäden aus der Beratung und Mitwirkung bei der Einsatzvorbereitung sind ausgeschlossen, soweit nicht z. B. bei Schäden an privat genutzten Sachen, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

4.2 MHDL haftet für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem maximalen Betrag von EUR 2.500.000,- je Schadenereignis.

4.3 Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Die Haftung für einen von MHDL zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist auf den Schaden begrenzt, der unter der Maßgabe einer täglichen Datensicherung beim Kunden tatsächlich eingetreten ist.

5. Ausfuhrgenehmigungen, Nebenabreden, Gerichtsstand
5.1 Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und der Unterlagen kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen).

5.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5.3 Gerichtsstand ist Waldbreitbach.

Marienhaus Dienstleistungen GmbH

Margaretha-Flesch-Str. 7

56588 Waldbreitbach

 

Mail: dienstleistungen(at)marienhaus.de